Sonntag, 11. Januar 2009

Thüringens Ministerpräsident Althaus droht Schadensersatzklage

Sollte sich erweisen, dass Dieter Althaus oberhalb der Pistenkreuzung in den Gegenverkehr einbog, so droht ihm möglicherweise die Schadensersatzklage seitens der Unfallopferhinterbliebenen, wenn darüber hinaus gutachterlich festgestellt werden könnte, dass Althaus nicht schon ausreichend lange Zeit vor dem Zusammenprall stand, so dass die Skifahrerin hätte ausweichen müssen. An unmittelbaren Augenzeugen fehlt es bislang. Entscheidend ist also die gutachterlichen Beurteilung der auf die Schädel eingewirkten Kräfte, ob für sie einfache oder Gegengeschwindigkeiten erforderlich waren.
Wenn eine Schadensersatzklage beabsichtigt ist, so hätte m.E. die tödlich Verunglückte noch nicht begraben werden dürfen, es sei denn die Gutachten liegen schon vor. Wahrscheinlich aber eher nicht, denn die Medien sind sehr an dem Fall interessiert oder hätten über Stillschweigen berichtet.
Besonders tragisch an dem Fall: Möglicherweise wäre die Sportlehrerin nicht zu Tode gekommen, wenn auch Althaus keinen Skihelm getragen hätte, denn Schädel gegen Schädel ist überlebender als gegen einen Helm. - Die Konsequenz daraus kann jedoch nur "Mitschuld" der helmlosen Unfallbeteiligten lauten. -msr- >> Diskussion